Begutachten:
Bauphysik

„Die beste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird.“

Als ö.b.u.v. Sachverständige für Wärme- und Feuchteschutz erbringen wir mit Hilfe modernster technischer Hilfsmittel bauphysikalischen Nachweise oder Bestandsanalysen

  • Wärmebrückenberechnungen und – analysen

  • Nachweise des Mindestwärmeschutzes und des sommerlichen Wärmeschutzes nach der DIN 4108-2

  • Nachweise des klimabedingten Feuchteschutzes nach der DIN 4108-3 mit dem Glaser-Verfahren und mit hygrothermischen Simulationen mit der Software „Wufi“ des Fraunhofer Institut

  • Erstellung von Nachweisen der Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetzes
    (GEG-Nachweise)

  • Thermographische Untersuchungen, z.B. zur Beurteilung von Schimmelpilzbildungen, zur Visualisierung von Luftundichtigkeiten oder zur Darstellung von Feuchtigkeitsbelastungen

  • Messungen im Unter- und im Überdruckverfahren (ugs. “Blower-Door-Messung“) von Gebäudedichtigkeiten (Luftwechselzahlen), zur Feststellung von Undichtigkeiten der luftdichten Ebene (Leckageortung) oder zum Nachweis von Geruchsbelastungen

  • Messungen von Bauteilfeuchtigkeiten mit Hilfe von Messgeräten (zerstörungsfrei) und durch gravimetrische Bestimmungen (Materialtrocknungen)

Der Wärme und der Feuchteschutz beeinflussen sich gegenseitig.
Dies kann je nach Aufgabenstellung in Verbindung mit einer Infrarotkamera sichtbar gemacht werden.

Begutachten:
Bauphysik

„Die beste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird.“

Als ö.b.u.v. Sachverständige für Wärme- und Feuchteschutz erbringen wir mit Hilfe modernster technischer Hilfsmittel bauphysikalischen Nachweise oder Bestandsanalysen

  • Wärmebrücken-
    berechnungen und – analysen


  • Nachweise des Mindestwärmeschutzes und des sommerlichen Wärmeschutzes nach der DIN 4108-2

  • Nachweise des klimabedingten Feuchteschutzes nach der DIN 4108-3 mit dem Glaser-Verfahren und mit hygrothermischen Simulationen mit der Software „Wufi“ des Fraunhofer Institut

  • Erstellung von Nachweisen der Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetzes
    (GEG-Nachweise)


  • Thermographische Untersuchungen, z.B. zur Beurteilung von Schimmelpilzbildungen, zur Visualisierung von Luftundichtigkeiten oder zur Darstellung von Feuchtig-keitsbelastungen

  • Messungen im Unter- und im Überdruck-verfahren (ugs. “Blower-Door-Messung“) von Gebäudedichtigkeiten (Luftwechselzahlen), zur Feststellung von Undichtigkeiten der luftdichten Ebene (Leckageortung) oder zum Nachweis von Geruchsbelastungen

  • Messungen von Bauteilfeuchtigkeiten mit Hilfe von Messgeräten (zerstörungsfrei) und durch gravimetrische Bestimmungen (Materialtrocknungen)

Der Wärme und der Feuchteschutz beeinflussen sich gegenseitig. Dies kann je nach Aufgabenstellung in Verbindung mit einer Infrarotkamera sichtbar gemacht werden.