Begutachten:
Barrierefreies Bauen

Bereits mit dem Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2002 wurde die Forderung formuliert, dass alle Lebensbereiche auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Sehkraft ohne fremde Hilfe zugänglich sein sollten. Mit Erscheinen der Normenreihe DIN 18040 in den Jahren 2010/2011 bzw. spätestens mit der bauordnungsrechtlichen Einführung dieser Normen in den verschiedenen Bundesländern, sollte das Thema „barrierefreies Bauen“ bei allen im Bau Beteiligten angekommen sein.

In den Normen DIN 18040 Teil 1 und Teil 2 werden die Bedürfnisse von Personen mit verschiedenen Behinderungen berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen beschrieben, die den jeweiligen Personengruppen eine selbständige Nutzung der Gebäude ermöglichen.

Barrierefreies Bauen bedeutet jedoch nicht nur einen Mehrwert für Menschen mit Behinderung. Durch die durchdachten Planungen und schwellenlosen Ausführungen der Gebäude ergibt sich vielmehr ein deutlicher Mehrwert für alle Personen in Form von Nutzungserleichterungen und Komfort.

Angebotene Leistungen:

  • Erstellung von barrierefreien Konzepten

  • Beratung hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen und / oder nutzerspezifischen Anforderungen im Neubau / Bestand

  • Überprüfung der Umsetzung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen im Neubau / Bestand

  • Überprüfung der Umsetzung von nutzerspezifischen Anforderungen im Neubau / Bestand

Begutachten:
Barrierefreies Bauen

Bereits mit dem Behindertengleichstellungs-gesetz aus dem Jahre 2002 wurde die Forderung formuliert, dass alle Lebensbereiche auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Sehkraft ohne fremde Hilfe zugänglich sein sollten. Mit Erscheinen der Normenreihe DIN 18040 in den Jahren 2010/2011 bzw. spätestens mit der bauordnungsrechtlichen Einführung dieser Normen in den verschiedenen Bundesländern, sollte das Thema „barrierefreies Bauen“ bei allen im Bau Beteiligten angekommen sein.

In den Normen DIN 18040 Teil 1 und Teil 2 werden die Bedürfnisse von Personen mit verschiedenen Behinderungen berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen beschrieben, die den jeweiligen Personengruppen eine selbständige Nutzung der Gebäude ermöglichen.

Barrierefreies Bauen bedeutet jedoch nicht nur einen Mehrwert für Menschen mit Behinderung. Durch die durchdachten Planungen und schwellenlosen Ausführungen der Gebäude ergibt sich vielmehr ein deutlicher Mehrwert für alle Personen in Form von Nutzungserleichterungen und Komfort.

Angebotene Leistungen

  • Erstellung von barrierefreien Konzepten

  • Beratung hinsichtlich der bauordnungs-rechtlichen und / oder nutzerspezifischen Anforderungen im Neubau / Bestand

  • Überprüfung der Umsetzung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen im Neubau / Bestand

  • Überprüfung der Umsetzung von nutzerspezifischen Anforderungen im Neubau / Bestand